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Übergabeprotokoll Hauskauf

Neben der Unterschrift des Kaufvertrages ist die tatsächliche Übergabe der kaufgegenständlichen Liegenschaft („Schlüsselübergabe„) der wichtigste Termin beim Hauskauf. Es gilt für Käufer und Verkäufer gleichermaßen, bestmöglich vorbereitet zu sein, um die Übergabe schnell und professionell abzuwickeln. Dabei sollte man jeweils die Möglichkeiten und Interessen der anderen Seite beachten.

Bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus wird der Käufer im Regelfall daran interessiert sein, dieses „kennenzulernen“ bzw. „erklärt zu bekommen“. Gerade bei einem Einfamilienhaus tauchen zahlreiche praktische Fragen auf, die im Zuge der Übergabe besprochen werden können. Der Käufer sollte die für ihn wichtigen Fragen vorbereiten, um diese dem Verkäufer zu stellen. Oftmals stellt die Übergabe das letzte Treffen zwischen Verkäufer und Käufer einer Liegenschaft dar. Es empfiehlt sich, eine Art Checkliste für die Übergabe

Jedenfalls sollten alle die Liegenschaft betreffenden Unterlagen vorbereitet sein und mit übergeben werden. Diese sind vor allem:

  • Baupläne / Einreichpläne
  • Baubewilligung und ggf. Benutzungsbewilligung
  • Versicherungspolizzen
  • Energieausweis
  • Rechnungen der Versorgungsunternehmen (Wer liefert Strom, Wasser, Gas?)
  • Bedienungsanleitungen von im Objekt verbleibenden Geräten sowie der Haustechnik
  • allfällige Handwerkerrechnungen, aus denen der Käufer noch Gewährleistungsansprüche erheben könnte

Jedenfalls übergeben werden sämtliche Schlüssel oder alternative Zugangsmittel zur Liegenschaft (Codes, Chips, Fernsteuerungen). Verfügt die Liegenschaft über einen Fingerabdruckscan als Türöffner, muss dieser auf die neuen Eigentümer eingestellt werden. Ist eine Alarmanlage vorhanden, muss dessen Code bzw. allfällige RFID-Chips ebenfalls mit übergeben werden. Ist eine Rufnummer hinterlegt, sollte der Verkäufer diese rechtzeitig ändern, um nicht etwa Monate später angerufen zu werden, wenn die Alarmanlage ausgelöst wird. Zu bedenken ist, dass es vielfach nicht nur einen Haustürschlüssel gibt, sondern das Haustor, die Garage, das Kellerabteil und der Briefkasten eigene Schlüssel haben können. Ebenso können Fernsteuerungen für ein automatisches Gartentor oder die Garage bestehen.

Über die Übergabe sollte jedenfalls ein kurzes Protokoll errichtet werden, das von Käufer und Verkäufer unterschrieben wird. Jedenfalls sollte man darin folgende Informationen festhalten:

  • Zahl und Funktion der übergebenen Schlüssel
  • Zahl und Funktion allfälliger Fernsteuerungen
  • übergebene Unterlagen
  • verbleibendes Mobiliar

Geklärt werden sollte evtl. auch, wer die Verständigung der Versorgungsunternehmen vornimmt. Wenn Verkäufer und Käufer das möchten, empfiehlt es sich, Telefonnummern und E-Mail Adressen auszutauschen, um im Fall von Fragen des Käufers mit dem Verkäufer in Kontakt treten zu können. Einen Anspruch darauf hat der Käufer jedoch nicht.

 

Rechtsberatung Hauskauf

Wer ein Haus kaufen möchte, sollte sich nicht nur darüber im Klaren sein, wie das Haus aussehen, wie groß der Garten sein oder wie die optimale Lage sein soll. Einige juristische Fragen im Zusammenhang mit dem Liegenschaftskauf gilt es ebenfalls zu berücksichtigen bzw. idealerweise vor der Kaufentscheidung zu klären. Hier empfiehlt sich in der Regel die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar. Zwar sind kompetente Immobilienmakler häufig ebenfalls über die wesentlichen juristischen Zusammenhänge informiert, die Erfahrung zeigt aber leider, dass es gerade hier viele „schwarze Schafe“ gibt, auf deren Rat man sich besser nicht verlassen sollte. Der Immobilienmakler ist zwar grundsätzlich zur Wahrung der Interessen beider Parteien verpflichtet, ob er jedoch über fundierte juristische Kenntnisse verfügt, ist im Zweifel fraglich.

Mehr noch als bei anderen Investitionen gilt beim Immobilienkauf, dass der Schaden extrem hoch werden kann, wenn man an der falschen Stelle spart. Die Rechtsberatung vor einem Wohnungskauf oder Hauskauf kostet nämlich nie so viel, wie ein möglicher Schaden aus einem ungünstigen Vertrag ausmachen kann. Qualifizierte Rechtsberatung vor der Vertragsunterschrift ist daher eine wichtige Vorsichtsmaßnahme für alle Kaufinteressenten.

Juristischen Rat in Liegenschaftsfragen erteilt entweder ein auf Liegenschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt oder Notar. Gerade wenn es sich um Ihren ersten Immobilienerwerb handelt, sollten Sie die Kosten für eine derartige Erstbesprechung nicht scheuen. Diese stehen in keinem Verhältnis zu dem Risiko, das man aufgrund mancherlei Unkenntnis auf sich nehmen kann. Das gilt nicht nur für den Hauskauf, auch der Kauf von Wohnungen birgt mitunter Risiken und sogar vor einem Grundstückskauf empfiehlt es sich, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Im Zuge der Rechtsberatung bietet der von Ihnen gewählte Rechtsanwalt wahrscheinlich auch die Vertragsprüfung an, wenn der Vertrag nicht ohnedies von Ihrem bevollmächtigten Rechtsanwalt verfasst wird. Die Prüfung des Kaufvertrages dient Ihrer Sicherheit. Angesichts der Beträge, um die es beim Liegenschaftskauf geht, sollte man auch in diesem Zusammenhang nicht an der falschen Stelle sparen. Schließlich möchte man im Regelfall mit dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung auch den Grundstein für das Glück und die Harmonie im Eigenheim legen, ohne zuvor zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren führen zu müssen. Daher sollte man tunlichst schon vor dem Kauf gut beraten sein.

Bei der Vertragsprüfung sieht im Regelfall Ihr Rechtsanwalt den Vertrag vorab durch und prüft dessen Inhalt. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs bespricht er dann den Vertragsinhalt mit Ihnen, beantwortet Ihre Fragen und klärt Sie über mögliche Alternativen bei der Vertragsgestaltung auf. So haben Sie die Sicherheit, nicht über den Tisch gezogen zu werden.

Wir haben eine kleine Checkliste zusammengestellt, welche Themenbereiche man bei der Rechtsberatung im Zuge eines Hauskaufes/Wohnungskaufes mit seinem Immobilien-Rechtsanwalt unbedingt besprechen sollte.