„Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: dass es am rechten Fleck stehe, dass es wohlgegründet, dass es vollkommen ausgeführt sei.“
– Johann Wolfgang von Goethe
Grundstücke waren schon immer Vermögenswerte von großer Bedeutung. Die Geschichte zeigt, dass Grund und Boden oftmals hart umkämpft war und bis zum heutigen Tag vielfach auch ist. Kriege über Liegenschaften finden jedoch nicht nicht nur zwischen Staaten statt, nicht selten führen ein überhängender Ast oder der unaufhörlich bellende Hund des Nachbarn zu einem Kleinkrieg in der Wohnsiedlung. Auseinandersetzungen in Bezug auf Liegenschaften sind generell vielfältig und können zwischen Käufer und Verkäufer ebenso entstehen, wie gegenüber Behörden. Auch liegenschaftsbezogene Streitigkeiten mit Handwerkern, Mietern oder der Miteigentümergemeinschaft sind bei vielen Liegenschaftseigentümern an der Tagesordnung.
Ziel dieser Seite ist es, einen Überblick über das Liegenschaftsrecht („Immobilienrecht„) zu vermitteln. Die Bandbreite der Themen ist dabei schier unendlich. Klar, dass hier viele Aspekte des Liegenschaftsrechts daher nur kurz angerissen werden können. An mehreren Stellen werden für eine weitere Erörterung der einzelnen Themen ausgewiesene Experten aus dem jeweiligen Fachbereich genannt, an die sich der interessierte Leser vertrauensvoll wenden kann.
Vorrangig hat die Seite den Liegenschaftserwerb in seiner ursprünglichsten Form, nämlich den Erwerb eines Einfamilienhauses oder den Kauf einer Wohnung, somit einer Immobilie zu Wohnzwecken im Auge. Da gerade in diesem Bereich häufig hochpreisige Vermögenswerte im Spiel sind, können und sollen die hier vermittelten Informationen eine fundierte juristische Beratung – etwa vor einem geplanten Liegenschaftskauf – nicht ersetzen.