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Altlasten

Unter dem Begriff Altlast versteht man üblicherweise einen Teil der Erdoberfläche, regelmäßig ein Grundstück, das infolge früherer menschlicher Tätigkeiten gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen des Bodens oder des Grundwassers aufweist. Altlasten sind somit letztlich eine Form von Kontamination des Bodens oder des Grundwassers, die zu einer eingeschränkten Nutzbarkeit des Grundstücks führen können.

In Österreich werden Altlasten im Altlastensanierungsgesetz geregelt. Gemäß § 2 ALSAG sind Altlasten „Altablagerungen und Altstandorte sowie durch diese kontaminierte Böden und Grundwasserkörper, von denen – nach den Ergebnissen einer Gefährdungsabschätzung – erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen.“ Hingegen unterliegen Kontaminationen, die durch Emissionen in die Luft verursacht werden, nicht dem Geltungsbereich des Altlastensanierungsgesetzes.

Das Umweltbundesamt führt den Verdachtsflächenkataster und Altlastenatlas. Über die bekannten und neu gemeldeten Verdachtsflächen veröffentlicht das Umweltbundesamt jährlich einen Bericht. In diesem sind bekannte Altlasten verzeichnet und können geografisch abgegrenzt werden. Über den Verdachtsflächenkataster können weiters als risikogefährdet eingestufte Grundstücke ermittelt werden. Im Verdachtsflächenkataster enthalten sind jene vom jeweiligen Landeshauptmann gemeldeten Altablagerungen und Altstandorte gemäß ALSAG, für die der Verdacht einer erheblichen Umweltgefährdung aufgrund früherer Nutzungsformen ausreichend begründet ist. Es geht also um einen hinreichend begründeten Verdacht. Mit anderen Worten: auch wenn ein Grundstück im Verdachtsflächenkataster nicht aufscheint, können (bislang nicht bekannte) Altlasten bestehen und umgekehrt ist nicht gesagt, dass ein im Verdachtsflächenkataster verzeichnetes Grundstück tatsächlich kontaminiert ist.

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