Der Flächenwidmungsplan definiert die Nutzungsart des Grundstücks. Während im Grundbuch die Angabe der Nutzungsart nur Hinweischarakter hat und damit nicht verbindlich ist, ist die Widmung eines Grundstücks nach dem örtlichen Flächenwidmungsplan zwingend und vom Grundstückseigentümer einzuhalten. Flächenwidmung ist Teil des Raumordnungsrecht, das in Österreich in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt. Mit anderen Worten: alle neun Bundesländer verfügen über eigene Raumordnungsgesetze. In diesen ist in Grundsätzen festgelegt, wie die Aufteilung der Nutzungsarten von Grundstücken zu erfolgen hat. Es ist sozusagen ein „Rahmenprogramm“, das durch die Flächenwidmungspläne konkretisiert wird.
Die Flächenwidmung fällt in die Zuständigkeit der Gemeinden. Die Gemeinden dürfen daher innerhalb des Landes-Raumordnungsgesetzes die Widmung einzelner Grundstücke bzw. zusammenhängender Flächen selbst vornehmen. Der Flächenwidmungsplan ist eine Verordnung, die durch den Bürgermeister kundgemacht wird. Flächenwidmungspläne liegen in der Gemeinde öffentlich auf und können von jedermann eingesehen werden. In manchen Bundesländern sind sie sogar schon online verfügbar.
Für den Grundstückseigentümer freilich ist die Flächenwidmung seines Grundstücks ein entscheidender Faktor, der sich nicht nur in der zulässigen Nutzung des Grundstücks, sondern vor allem auch in dessen Preis niederschlägt. Daher ist es vor dem Hauskauf sehr wichtig, sich über die Flächenwidmung zu informieren.
Obwohl die einzelnen Nutzungsarten sich in den einzelnen Bundesländern teilweise unterscheiden und vor allem die grafische Gestaltung der Flächenwidmungspläne landesspezifisch ist, sind die häufigsten Nutzungsarten in den meisten Bundesländern anzutreffen und gliedern sich wie folgt:
- Grünland
- Bauland Wohngebiet
- Bauland Agrargebiet
- Gewerbegebiet/Industriegebiet
Daneben bestehen freilich einige andere Widmungsarten, die vor allem für öffentliche Flächen von Bedeutung sind, etwa Straße, Friedhof, Kirche etc.
Innerhalb der Widmungsart kann es zu weiteren Unterteilungen kommen. So ist häufig Grünland noch weiter unterteilt, etwa in Flächen für die Land- und Forstwirschaft, Erholungsgebiete und andere Grünflächen.