Neben der Unterschrift des Kaufvertrages ist die tatsächliche Übergabe der kaufgegenständlichen Liegenschaft („Schlüsselübergabe„) der wichtigste Termin beim Hauskauf. Es gilt für Käufer und Verkäufer gleichermaßen, bestmöglich vorbereitet zu sein, um die Übergabe schnell und professionell abzuwickeln. Dabei sollte man jeweils die Möglichkeiten und Interessen der anderen Seite beachten.
Bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus wird der Käufer im Regelfall daran interessiert sein, dieses „kennenzulernen“ bzw. „erklärt zu bekommen“. Gerade bei einem Einfamilienhaus tauchen zahlreiche praktische Fragen auf, die im Zuge der Übergabe besprochen werden können. Der Käufer sollte die für ihn wichtigen Fragen vorbereiten, um diese dem Verkäufer zu stellen. Oftmals stellt die Übergabe das letzte Treffen zwischen Verkäufer und Käufer einer Liegenschaft dar. Es empfiehlt sich, eine Art Checkliste für die Übergabe
Jedenfalls sollten alle die Liegenschaft betreffenden Unterlagen vorbereitet sein und mit übergeben werden. Diese sind vor allem:
- Baupläne / Einreichpläne
- Baubewilligung und ggf. Benutzungsbewilligung
- Versicherungspolizzen
- Energieausweis
- Rechnungen der Versorgungsunternehmen (Wer liefert Strom, Wasser, Gas?)
- Bedienungsanleitungen von im Objekt verbleibenden Geräten sowie der Haustechnik
- allfällige Handwerkerrechnungen, aus denen der Käufer noch Gewährleistungsansprüche erheben könnte
Jedenfalls übergeben werden sämtliche Schlüssel oder alternative Zugangsmittel zur Liegenschaft (Codes, Chips, Fernsteuerungen). Verfügt die Liegenschaft über einen Fingerabdruckscan als Türöffner, muss dieser auf die neuen Eigentümer eingestellt werden. Ist eine Alarmanlage vorhanden, muss dessen Code bzw. allfällige RFID-Chips ebenfalls mit übergeben werden. Ist eine Rufnummer hinterlegt, sollte der Verkäufer diese rechtzeitig ändern, um nicht etwa Monate später angerufen zu werden, wenn die Alarmanlage ausgelöst wird. Zu bedenken ist, dass es vielfach nicht nur einen Haustürschlüssel gibt, sondern das Haustor, die Garage, das Kellerabteil und der Briefkasten eigene Schlüssel haben können. Ebenso können Fernsteuerungen für ein automatisches Gartentor oder die Garage bestehen.
Über die Übergabe sollte jedenfalls ein kurzes Protokoll errichtet werden, das von Käufer und Verkäufer unterschrieben wird. Jedenfalls sollte man darin folgende Informationen festhalten:
- Zahl und Funktion der übergebenen Schlüssel
- Zahl und Funktion allfälliger Fernsteuerungen
- übergebene Unterlagen
- verbleibendes Mobiliar
Geklärt werden sollte evtl. auch, wer die Verständigung der Versorgungsunternehmen vornimmt. Wenn Verkäufer und Käufer das möchten, empfiehlt es sich, Telefonnummern und E-Mail Adressen auszutauschen, um im Fall von Fragen des Käufers mit dem Verkäufer in Kontakt treten zu können. Einen Anspruch darauf hat der Käufer jedoch nicht.